Beratung und Beschlussfassung zum Neuerlass der Kostensatzung mit Kostenverzeichnis
Sachvortrag:
Die Gemeinderatsmitglieder haben mit der Sitzungseinladung den Satzungsentwurf erhalten.
Die bestehende Kostensatzung für die Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis ist seit Ende 2001 unverändert.
In der Zwischenzeit gab es einige kleine redaktionelle Veränderungen, die eine Anpassung der Satzung notwendig machen.
Der Ausschuss Finanzen, Personal und Recht hat in seiner Sitzung vom 12.06.2023 einen Empfehlungsbeschluss zum Neuerlass des vorliegenden Satzungsentwurfs abgegeben.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den vorliegenden Entwurf vom 12.06.2023 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Garching a.d.Alz als Satzung.
Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.
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