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öffentlich


Breitbandausbau - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)
Beschluss für die Einreichung der Förderanträge in vorläufiger Höhe für Infrastruktur Bund und Kofinanzierung Bayern



Sachvortrag:
 
Auf der Grundlage der bestehenden Rahmenbedingungen der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Ausbaues von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" vom 13. November 2020 mit einer Laufzeit bis 31.12.2025 sind ab dem 01.01.2023 auch Haushalte förderfähig, welche mind. 100 Mbit/s im Download aufweisen. In der Praxis sind das DSL-Anschlüsse, welche durch Super-Vectoring-Technik erschlossen sind.
 
Auf Grundlage des Gremiumsbeschlusses vom 10.05.2023 wurden in der Bestandsaufnahme sämtliche potentiellen Adressen im gesamten Gemeindegebiet ermittelt. Nach der Adressermittlung wurde das Markterkundungsverfahren im Zeitraum vom 24.05.2023 bis 19.07.2023 durchgeführt.
 
Folgende Netzbetreiber haben eine Rückmeldung abgegeben:
           Telekom Deutschland GmbH
           Vodafone GmbH
 
Nach erster Auswertung der Markterkundungsrückmeldung wurden förderfähige Adressen identifiziert. Eine Abstimmung über konkrete Fördergebiete und bzgl. Notwendigkeit der einzelnen Anschlüsse ist bisher nicht erfolgt. Die Freigabe des finalen Erschließungsgebiets erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Der Regelfördersatz (Kommunen ländlicher Raum) teilt sich auf in 50 % Bund und 40 % Land.
 
Auf Grundlage der Kostenermittlung muss ein Förderantrag in vorläufiger Höhe beim Bund und beim Land (Kofinanzierung) eingereicht werden. Nach Prüfung durch den Fördermittelgeber und Fördermittelzusage kann mit der Durchführung des Auswahlverfahrens gestartet werden.
 
Folgende Leistungen sind durchzuführen:
 
-           Förderantragstellung Bund in vorläufiger Höhe
-           evtl. Abarbeitung von Nachforderungen
Ø  Förderbescheid Bund in vorläufiger Höhe
-           Förderantragstellung Land in vorläufiger Höhe
-           evtl. Abarbeitung von Nachforderungen
Ø  Förderbescheid Land in vorläufiger Höhe
-           ggf. Zusammenführung von Markterkundungen für IKZ (Interkommunale Zusammenarbeit)
 
Zusätzliche Information:
Die förderfähigen Kosten für die Umsetzung der Richtlinie sind auf Basis eines vorliegenden Förderbescheids für Beratung / Planung erstattungsfähig, max. 50.000 € brutto, Fördersatz 100 %.
Der Erhalt der Förderbescheide in vorläufiger Höhe verpflichtet die Kommune nicht in ein Auswahlverfahren einzusteigen; der finale Einstieg wird zu einem späteren Zeitpunkt auf Grundlage einer Grobkalkulation der endgültigen Förderkulisse erfolgen.
 

Beschluss:
 
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss:
 
Für die fristgerechte Förderantragstellung (15.10.2023) gemäß Ergebnis der Markterkundung wird die Verwaltung ermächtigt, die notwendigen Schritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
18
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
18
 

 



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Tel.: 08634 621-0
E-Mail: info@garching-alz.de
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