Antrag zur Erweiterung des Wohnhauses, Weiß-Ferdl-Straße 21
Sachvortrag:
Dem Bau-, Umwelt- und Technikausschuss liegt der o.g. Bauantrag vor. Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich hier nach § 34 BauGB.
Demnach ist das Vorhaben planungsrechtlich zulässig, wenn es sich in die nähere Umgebung einfügt.
Das Nachbargebäude besitzt eine fast doppelt so große Grundfläche wie der Bestand hier. Durch die Erweiterung wird nicht mal die Grundfläche des Nachbargebäudes erreicht. Das Vorhaben fügt sich somit in die nähere Umgebung ein.
Das Bauvorhaben kann somit bauplanungsrechtlich zugelassen werden.
Ob eine bauordnungsrechtliche Genehmigung möglich ist, wird von der unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt entschieden.
Beschluss:
Der Bau- Umwelt- und Technikausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
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