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öffentlich


Antrag zur Aufstellung eines Bauwagens für den Waldkindergarten, Irmengardstraße



Sachvortrag:
 
Die Gemeinde Garching hat die Vorbereitungen für einen Waldkindergarten getroffen. Als sichere Rückzugsmöglichkeit soll nun noch der Bauwagen aufgestellt werden.
 
Somit liegt dem Bau-, Umwelt- und Technikausschuss der o.g. Bauantrag vor. Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich.
 
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich daher nach § 35 BauGB. Gem. § 35 Abs.1 Nr. 4 BauGB kann ein Vorhaben im Außenbereich zugelassen werden, wenn deren Zweckbestimmung dafür sorgt, dass es nur im Außenbereich errichtet werden soll.
 
Das Aufstellen eines Bauwagens fällt grundsätzlich nicht unter § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB. Die Zweckbestimmung für den Waldkindergarten macht ein Aufstellen im Außenbereich notwendig. Daher kann dieser Bauwagen mit der Zweckbestimmung für den Waldkindergarten gem. § 35 Abs. 1 Nr. 4 bauplanungsrechtlich zugelassen werden.
 
Über die bauordnungsrechtliche Genehmigung wird die Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt entscheiden.

Beschluss:
 
Der Bau-, Umwelt- und Technikausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
10
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
10
 

 



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Gemeinde Garching a.d.Alz
Rathausplatz 1, 84518 Garching a.d.Alz
Tel.: 08634 621-0
E-Mail: info@garching-alz.de
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