Antrag zur Aufstockung und Sanierung des bestehenden Wohnhauses und Errichtung einer Garage Am Spielbichl 27
Sachvortrag:
Dem Bau-, Umwelt- und Technikausschuss liegt der o.g. Bauantrag vor.
Der Bauantrag liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans B21. Das Bauvorhaben hält nicht alle Festsetzung des Bebauungsplans ein. Die notwendigen Abweichungen von Bebauungsplan können der Anlage entnommen werden.
Von den betroffenen Festsetzungen kann eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, da die Abweichung nicht die Grundsätze der Planung berührt und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist.
Die notwendigen Stellplätze werden durch den Neubau der Doppelgarage sichergestellt.
Ob eine bauordnungsrechtliche Genehmigung möglich ist darf die Gemeinde nicht beurteilen und wird von der unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt geprüft.
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Technikausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
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