Antrag zur Errichtung einer Bergehalle sowie Anbau einer Traktorgarage an die besehende Halle in Winklhart 74
Sachvortrag:
Dem Bau-, Umwelt- und Technikausschuss liegt o.g. Bauantrag vor. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich.
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 35 BauGB.
Gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sind im Außenbereich Vorhaben zulässig, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen.
Die Bergehalle sowie der Anbau der Traktorgarage dienen hier einen landwirtschaftlichen Betrieb.
Dieses Vorhaben kann daher gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB bauplanungsrechtlich zugelassen werden.
Ob eine bauordnungsrechtliche Genehmigung möglich ist darf die Gemeinde nicht beurteilen und wird von der unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt geprüft.
Beschluss:
Der Bau-, Umwelt- und Technikausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
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