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öffentlich


Antrag zur Erweiterung des Wohnhauses in der Justus-von-Liebig-Straße 6



Sachvortrag:
 
Dem Bau-, Umwelt- und Technikausschuss liegt der o.g. Bauantrag vor.
 
Der Bauantrag liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans B1. Das Bauvorhaben, hier die Erweiterung des bestehenden Wohnhauses, hält nicht alle Festsetzung des Bebauungsplans ein. So wird z.B. der vorgeschriebene Dachüberstand von mindestens 0.7m nicht eingehalten.
 
Von den betroffenen Festsetzungen kann eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, da die Abweichung nicht die Grundsätze der Planung berührt und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist.
 
Da es sich hier nur um eine Erweiterung des bestehenden Wohnraumes handelt und keine neuen Wohneinheiten entstehen, sind keine neuen Stellplätze nachzuweisen. Die Stellplätze wurden schon bei der Baugenehmigung des Wohnhauses geprüft. Die zwei notwendigen Stellplätze sind hier dennoch durch den Bestand gegeben.
 
 
Ob eine bauordnungsrechtliche Genehmigung möglich ist darf die Gemeinde nicht beurteilen und wird von der unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt geprüft.
 

Beschluss:
 
Der Bau- Umwelt- und Technikausschuss nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
11
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
11
 

 



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Gemeinde Garching a.d.Alz
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