Der Gewerbe- und Handelsverein Garching-Hart a.d.Alz e.V. beantragt mit Schreiben vom 08.09.2023 die Verwendung des Gemeindewappens und des Garching-Logo´s.
Nach Art. 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung dürfen Wappen der Gemeinde nur mit deren Genehmigung verwendet werden.
In der Bekanntmachung des StMI v. 25.03.2000 heißt es zur Verwendung von Wappen durch Dritte, dass die Genehmigung zum Führen von kommunalen Wappen nur erteilt werden soll, wenn nicht zu befürchten ist, dass damit einem Verstoß gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Vorschub geleistet werden könnte.
Eine Verwendung ist damit aus Sicht der Verwaltung für den Gewerbe- und Handelsverein möglich, dies sollte auch für das Garching-Logo gelten.
Gemeinderatsmitglied Tobias Zech plädiert dafür, dass die Gemeinde auch künftig jedem Verein das "Garching-Logo" kostenlos zur Verfügung stellt. Eine Nutzung des Wappens sollte auch bei Ortsvereinen nicht erfolgen.
Gemeinderatsmitglied Annemarie Heimhilger schließt sich dieser Meinung an.
Erster Bürgermeister teilt mit, dass der Gewerbe- und Handelsverein nun einen neuen Vorsitzenden hat und lädt die Gemeinderatsmitglieder zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am Freitag, den 13. Oktober um 18:30 Uhr beim Wirtssepperl ein.
Die Verwendung des Garching-Logo´s ist durch die örtlichen Vereine immer zulässig.
Der Gemeinderat beschließt, dass dem Gewerbe- und Handelsverein Garching-Hart a.d.Alz e.V. die Verwendung des Gemeindewappens gestattet wird.
Ja-Stimmen: | 0 |
Nein-Stimmen: | 17 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 17 |