Aufgrund der Neugestaltung des gemeindlichen Friedhofes und der Einführung neuer alternativer Bestattungsformen ist es notwendig, die Friedhofssatzung den tatsächlichen und rechtlichen Entwicklungen anzupassen.
Die letzte gültige Friedhofssatzung trat am 01. Januar 1980 in Kraft.
Das Friedhofs-Kompetenz-Zentrum GmbH & Co.KG aus Rosenheim wurde mit der Ausarbeitung einer neuen Friedhofssatzung beauftragt. Die Rechtsanwälte Landstorfer & Neusiedler aus München standen dem Friedhofs-Kompetenz-Zentrum beratend zur Seite.
Die Gemeinderatsmitglieder haben mit der Sitzungseinladung den Satzungsentwurf erhalten. Der Ausschuss für Finanzen, Personal und Recht hat in seiner Sitzung vom 14.09.2023 einen Empfehlungsbeschluss für den vorliegenden Satzungsentwurf der Friedhofssatzung abgegeben.
Die Satzung soll zum 10. Dezember 2023 in Kraft treten. Bis zu diesem Zeitpunkt liegen die notwendigen Angaben zur genauen Lage der Urnenplätze für die alternativen Bestattungsformen im Rathaus vor.
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf vom 14.09.2023 zur Satzung über die Benutzung der Bestattungseinrichtung der Gemeinde Garching a.d.Alz (Friedhofssatzung) als Satzung.
Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Ja-Stimmen: | 19 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 19 |