In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Recht am 14.09.2023 stellte Herr Michael Hartl vom Friedhofskompetenzzentrum Rosenheim den von ihm ausgearbeiteten Vorschlag der Gebührenkalkulation für die im Gemeindefriedhof neu eingeführten Bestattungsformen vor.
Die ermittelte Grabgebühr für die alternativen Bestattungsformen beträgt pro Grabstätte und Jahr für
a) Urnengrabstätten Baumbestattung / Gemeinschaftsbaum 137,00 €
b) Urnengrabstätten Rosengarten 196,00 €
c) Urnengrabstätten Garten 188,00 €
Neben den getätigten Investitionen berücksichtigt die Kalkulation die jährlich anfallenden Pflegekosten und allgemeine Unterhaltskosten für die neuen Bestattungsformen bzw. dafür angelegte Flächen.
Die Gemeinderatsmitglieder haben mit der Sitzungseinladung den Änderungsentwurf zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung erhalten. Der Ausschuss für Finanzen, Personal und Recht hat in seiner Sitzung vom 14.09.2023 einen Empfehlungsbeschluss für die vorliegende Änderung der Friedhofsgebührensatzung abgegeben.
Das Inkrafttreten orientiert sich an der Friedhofssatzung.
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf vom 14.09.2023 zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung als Satzung.
Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzung beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Ja-Stimmen: | 19 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 19 |