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öffentlich


Beratung und Beschlussfassung zum Neuerlass über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung des Freibades



Sachvortrag:
 
Die Satzung über die Gebühren für den Eintritt in das Freibad Garching a.d.Alz wurde zuletzt im Jahr 2014 angepasst. Seitdem sind die Verbraucherpreise um ca. 16% gestiegen (Verbraucherpreisindex 2014 - 2022, Quelle: Statistisches Bundesamt). Die Verwaltung hatte dem Ausschuss für Finanzen, Personal und Recht in der Sitzung vom 06.12.2023 einen Entwurf einer neuen Gebührensatzung für das Freibad vorgelegt. Es wurde eine Gebührenerhebung über die Eintrittspreise der umliegenden Freibäder vorgenommen. Das Ergebnis fand bei den vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen entsprechende Berücksichtigung.
 
 
Nachstehend die Gebührenerhöhung und die dazu errechneten Mehreinnahmen tabellarisch dargestellt:
 
Garching neu
Kartenverkauf 2023
Gebühr alt
Gebühr neu
Erhöhung           in €
Erhöhung                   in %
Mehr-einnahmen
Einzel. Erwachsene
               11.165  
4,00 €
4,50 €
0,50 €
12%
5.582,50 €
Einzel. Jugendliche
                 6.077  
2,00 €
2,50 €
0,50 €
25%
3.038,50 €
10er Karte Erwachsene
                     432  
32,00 €
36,00 €
4,00 €
12,50%
1.728,00 €
10er Karte Jugendliche
                     147  
16,00 €
18,00 €
2,00 €
14%
294,00 €
Saisonk. Erwachsene
                     392  
55,00 €
60,00 €
5,00 €
9%
1.960,00 €
Saisonk. Jugendliche
                     185  
25,00 €
30,00 €
5,00 €
20%
925,00 €
Saisonk. Familie
                     359  
88,00 €
95,00 €
7,00 €
8%
2.513,00 €
Einzelk. Schulen
                     867  
0,50 €
0,50 €
0,00 €
0%
0,00 €
Gesamtmehreinnahmen



16.041,00 €
 
 
Die Verwaltung hatte neue Tarife für Alleinerziehende sowie einen Abendtarif vorgeschlagen.
Die Ausschussmitglieder des Ausschusses für Finanzen, Personal und Recht regten an, die vorgeschlagene Tarifstruktur mit Saisonkarten für Alleinerziehende wie folgt zu ändern:
 
1 Erwachsener mit eigenem Kind / eigenen Kindern für 75,00 Euro
Einen Tarif für 1 Erwachsenen mit einem Kind sollte es nicht geben. 
 
Neu wäre auch ein sog. Abendtarif für 2,50 € nur für Einzelkarten und gilt täglich ab 16 Uhr.
 
 
Die Anregungen des Ausschusses für Finanzen, Personal und Recht wurden in dem vorliegenden Satzungsentwurf umgesetzt.
 
Gemeinderatsmitglied Tobias Zech vermisst im Satzungsentwurf die Gebühr für die Saisonkarte der Jugendlichen. Zudem regt er an, dass diese Gebühr nicht überproportional steigen sollte und schlägt deshalb vor, die Gebühr für die Saisonkarte der Jugendlichen auf 27,50 € festzulegen.

Beschluss:
 
Der Gemeinderat beschließt, den vorliegenden Satzungsentwurf über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung des Freibades mit der Ergänzung der Saisonkarte für Jugendliche für 27,50 € als Satzung zu beschließen. Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
21
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
21
 

 



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Gemeinde Garching a.d.Alz
Rathausplatz 1, 84518 Garching a.d.Alz
Tel.: 08634 621-0
E-Mail: info@garching-alz.de
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