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Anregungen aus der Bürgerversammlung



Sachvortrag:
 
In der Bürgerversammlung kamen auch folgende Anregungen für die gemeindlichen Radwege:
 
Hr. Robert Bernhard stellt fest, dass die Zahl der Radunfälle und die Verletztenzahl mit Fahrräder deutlich zunimmt. Seiner Ansicht erfüllen viele Fahrradwege in der Gemeinde nicht die durch die Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Mindestanforderungen. So ist der Radweg in der Tassilostraße aus diesem Grund geändert worden. Nachdem der Radweg am "Schartnerberg" seiner Ansicht nach die Mindestanforderungen nicht erfüllt, plädiert Hr. Bernhard für die Aufhebung der Benutzungspflicht.
Weiterhin bittet er die Gemeinde beim Staatl. Bauamt darauf hinzuwirken, dass die verwirrende Beschilderung des Radwegs im Bereich der Bahnüberführung zur Kaindlstraße geändert wird und damit klarer für die Verkehrsteilnehmer wird.
 
 
Diese Anregungen wurden nun geprüft und werden nun zur Entscheidung vorgelegt.
 
1. Radwegbenutzungspflicht auf dem Geh- und Radweg von Garching nach Wald a.d.Alz entlang der Garchinger Straße:
 
Es fand eine Prüfung der Radwegbenutzungspflicht mit der Polizei und dem Landratsamt statt. Aufgrund der stark befahrenen Garchinger Straße kann die Gemeinde hier die Radwegbenutzungspflicht begründen und somit aufrechterhalten. Aufgrund der stark befahrenen Garchinger Straße wird an anderer Stelle gerade über eine Fußgängerampel diskutiert.
Es wird daher empfohlen, an dieser Radwegbenutzungspflicht nichts zu ändern.
 
Einzige Alternative wäre hier, einen reinen Gehweg daraus zu machen. Die Radfahrer müssen dann auf der Garchinger Straße fahren. Von einem Gehweg mit Fahrrad frei, wie in der Tassilostraße, ist hier aus Sicherheitsgründen klar abzuraten. Ein Gehweg, auch mit Fahrrad frei, ist nicht vorfahrtsberechtigt. Dies hat zur Folge, dass die von oben kommenden Radfahrer an der Tassilostraße stark abbremsen müssen, da ja die Fahrzeuge aus der Tassilostraße Vorfahrt haben. Zudem müssen entlang der Garchinger Straße alle roten Radwegmarkierungen entfernt werden, da diese nur bei einem vorfahrtsberechtigten Radweg zulässig sind. Aus Sicht der Polizei sind an dieser Stelle bei einer Änderung der Vorfahrtsregelung Unfälle zu erwarten. Somit bleiben hier nur zwei sinnvolle Alternativen.
 
1.         Die Gemeinde belässt es bei der Radwegbenutzungspflicht, was von Seiten der Verkehrsbehörden hier klar empfohlen wird.
 
oder
 
2.         Es wird ein reiner Gehweg daraus, der nicht von Radfahrern benutzt wird.
 
 
2. Die Vorfahrtgewähren-Schilder für die Radfahrer an der Fabrikstraße und der Kaindlstraße.
Die kleinen Vorfahrgewähren-Schilder sind an beiden Stellen bewusst und korrekt gesetzt. In beiden Fällen hätte der begleitende Radweg ebenso wie die B299 Vorfahrt. Da der Radweg hier aber jeweils eine Staatstraße kreuzt, wurde den Radfahrern durch die Vorfahrgewähren-Schilder bewusst die Vorfahrt genommen. Diese dient hier der Sicherheit der Radfahrer, da diese beiden Verkehrskreuzungen sehr stark befahren sind. Es nutzt niemanden, wenn hier die Radfahrer die Vorfahrt behalten und es dann zu schweren Unfällen kommt.
 
3. Anregung bzgl. des Anwesens Mitterweg:
Die Gemeinde hat in diesem Fall alles unternommen, was ihr im Rahmen der Zuständigkeit möglich ist. So haben wir uns darum gekümmert, dass die Mülltonnen nicht mehr den Gehweg blockieren. Eine mögliche nicht genehmigte Nutzung als Monteur-Wohnungen wird aktuell von der unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Altötting geprüft.
 
Auch für die falsch parkenden Fahrzeuge ist die Gemeinde nicht zuständig. Der so genannte ruhende Verkehr wird von der Verkehrsüberwachungsbehörde überwacht. Dies ist die Polizei. Sind die Zustände am Mitterweg 17 so gravierend, so müssen die Falschparker bei der Polizeiinspektion Altötting angezeigt werden.
 
 
4. Anregung zur Geschwindigkeitsbegrenzung an den beiden Ortsausgängen an der B299

Diese Thematik wurde an das Straßenbauamt Traunstein weitergegeben und wird dort geprüft. Sobald uns hier Antworten vorliegen, werden wir diese selbstverständlich bekannt geben.

Beschluss:
 
Der Gemeinderat beschließt, die Radwegbenutzungspflicht auf dem Radweg von Garching a.d.Alz nach Wald a.d.Alz zu belassen.

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
21
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
21
 

 



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Gemeinde Garching a.d.Alz
Rathausplatz 1, 84518 Garching a.d.Alz
Tel.: 08634 621-0
E-Mail: info@garching-alz.de
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