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öffentlich


Fußgängerampel an der Garchinger Straße



Sachvortrag:
 
Von Seiten der Bürger kam in einer Bürgerfragestunde die Bitte, die Möglichkeiten einer Fußgänger-ampel am Walder Dorfplatz zu prüfen.
 
Die Gemeinde hat, wie gewünscht, die Möglichkeit einer Fußgängerampel in Wald a.d.Alz an der Garchinger Straße geprüft. Am 06.12.2023 wurde bei einem Ortstermin mit der Polizei Altötting, einem Vertreter des Landratsamts Altötting, dem ersten Bürgermeister und der Verwaltung die Situation begutachtet und bewertet. Das Landratsamt und die Polizei teilen die Ansicht der Gemeinde, dass hier eine Verbesserung der Situation notwendig ist. Gerade die aktuelle Gehwegführung, welche eine Querung an einem sehr schlecht einsehbaren Punkt vorsieht, sollte überarbeitet werden. Alle beteiligten können sich hier eine Ampellösung vorstellen. Ein Zebrastreifen kommt als Alternative nicht in Frage. Eine geeignete Stelle für die Ampel wurde bei diesem Termin ebenso ermittelt. Den möglichen Überweg haben wir grob eingezeichnet. Natürlich wird es am Dorfplatz auch entsprechende Pflasterarbeiten geben, damit man die Ampel auch gut erreichen kann.
 
Eine von der Gemeinde durchgeführte Zählung der querenden Personen am 07.12.2023 ergab in der Zeit von 07:00 bis 08:00 Uhr einen Wert von 53 querenden Personen.
 
Somit kam die Gemeinde zu einem Prüfergebnis, dass hier eine so genannte Drückerampel für Fußgänger rechtlich zulässig und daher möglich ist.
 
Zum gegenwertigen Zeitpunkt werden nun die Kosten für die Ampellösung ermittelt. Der Gemeinderat wird dann im Rahmen der Haushaltsberatung für 2024 entscheiden, ob es zur Ausführung der Ampelanlage im nächsten Jahr kommen wird.
 
 
Die Gemeinderatsmitglieder begrüßen es ausdrücklich, dass eine Fußgängerampel errichtet werden kann.
Gemeinderatsmitglied Xaver Diener hat Bedenken bei diesem Standort, dass die Kinder die Ampelanlage annehmen, denn sie müssen einen kleinen Umweg gehen.
Erster Bürgermeister Maik Krieger erklärt, dass dieser Standort aufgrund der Straßenübersicht und der jeweiligen Grundstückszufahrten am geeignetsten ist und ein wenige Meter zu nehmender Umweg vertretbar ist.
Gemeinderatsmitglied Franziska Starzl bittet, auch bei Errichtung einer Fußgängerampel die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h beizubehalten.

 
 



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Gemeinde Garching a.d.Alz
Rathausplatz 1, 84518 Garching a.d.Alz
Tel.: 08634 621-0
E-Mail: info@garching-alz.de
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