Wiederaufbau und Vergrößerung eines BHKW-Gebäudes mit E-Raum und Trocknungsanlage nach einem Brandschaden, Simetsbichl 64
Sachvortrag:
Dem Gemeinderat liegt o.g. Bauantrag vor.
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich.
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich somit nach § 35 BauGB. Da es sich hier um kein landwirtschaftliches Gebäude handelt, ist die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nicht nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu beurteilen.
Bei diesem Vorhaben handelt es sich um einen Ersatzbau nach einem Brand. Es geht hier um ein Bauvorhaben für die energetische Nutzung von Biomasse im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebs. Dieses Vorhaben ist daher bauplanungsrechtlich gem. § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB zulässig.
Ob eine bauordnungsrechtliche Genehmigung möglich ist, darf die Gemeinde nicht beurteilen und wird von der unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt geprüft.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
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