zu TOP 05 zu TOP 07 TOP 06
öffentlich


Breitbandausbau - Landesförderprogramm - Information



Sachvortrag:
 
In der letzten Sitzung des Jahres 2023 haben Sie die Information bekommen, dass wir in dem Förderverfahren vom Bund für 2023 nicht berücksichtigt wurden und wir uns für 2024 erneut bewerben.
 
Die Verwaltung hat auch eine Wiederaufnahme des bayerischen Förderverfahrens geprüft. Eine Wiederaufnahme des bayerischen Förderverfahrens ist in Zusammenhang der Besonderheiten der Förderung und unsere Gemeinde nicht zielführend. Nachfolgend wird erläutert, wieso das bayerische Förderverfahren für unsere Gemeinde aus wirtschaftlicher Sicht keinen Sinn hat und sich als nicht zielführend darstellt.

  1. Förderfähige Adressen
In der BayGibitR können ausschließlich Adressen gefördert werden, die < 100 Mbit/s im Download erreichen.
In unserer Kommune sind das praktisch nur außenliegende Ortsteile (Mauerberg, Lehen, Schnabling, Brunnthal, Bruck, Stecken, mehrere Einzelgehöfte, etc..).
Die Kombination aus "Wenige Adressen auf breiter Fläche" ist sehr teuer.

  1. Fördersatz
In der BayGibitR wird pro Adresse gefördert. Heißt, je mehr Adressen aufgenommen werden können, desto mehr Förderbetrag wird generiert.
Es wird nicht pauschal eine 90%-Förderung ausbezahlt, wie es z.B. im Bundesförderprogramm der Fall ist.
Deshalb ist ein hoher Eigenanteil bei oben beschriebener Kombination zu erwarten.

  1. Förderbetrag
Die Förderbeträge sind räumlich unterschieden: Garching a.d.Alz liegt im s.g. "Raum mit besonderem Handlungsbedarf".
Das bedeutet, dass graue Flecken (zw. 30 - 100 Mbit/s im DL) mit 6.000 € / Adresse und weiße Flecken (<30 Mbit/s im DL) mit 9.000€ / Adresse gefördert werden.
In Garching a.d. Alz wären es ca. 130 Adressen (graue Flecken) und 30 Adressen (weiße Flecken).
Insgesamt käme hier ein max. Förderbetrag von ca. 1.230.000 € heraus.

  1. Grobkalkulation
Die Breitbandberatung hatte der Gemeinde im Juli 2022 eine grobe Kalkulation vorgestellt.
In dieser wurden mögliche Kosten von ca. 3,1 - 3,4 Mio. € berechnet, bei einem benötigten Leitungsbau von ca. 17 km. Da der Förderbetrag je Adresse gedeckelt ist, sind mögliche Preissteigerungen seit Juli 2022 zu 100 % von der Gemeinde zu tragen.

  1. Fazit
Für unsere Kommune würde ein Eigenanteil von ca. 2 Mio. € entstehen, welcher insgesamt ca. 60% der Gesamtsumme ausmachen würde.
Mit den geschätzten Kosten und dem zu erwartenden max. Förderbetrag ist dieses Projekt nicht wirtschaftlich für die Gemeinde Garching a.d. Alz. Hier kommt noch hinzu, dass sich Preissteigerungen noch negativer auf die Wirtschaftlichkeit auswirken.


Deshalb ist es weiterhin zu empfehlen, zu versuchen das Bundesförderprogramm mit einem gesetzten Fördersatz von 90% in Anspruch zu nehmen. Aus diesem Grund haben wir schon einen Antrag auf die Bundesförderung für 2024 gestellt.

 
 



nach oben
Gemeinde Garching a.d.Alz
Rathausplatz 1, 84518 Garching a.d.Alz
Tel.: 08634 621-0
E-Mail: info@garching-alz.de
Gemeinde Garching a.d.Alz
Rathausplatz 1 · 84518 Garching a.d.Alz · Tel.: 08634 621-0 · info@garching-alz.de
  OK  
Cookies ermöglichen eine bestmögliche Bereitstellung unserer Dienste. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung