Nutzungsänderung von Büroräumen in eine Tagespflege, Nikolausstraße 33
Sachvortrag:
Der Bauantrag liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans B 3.
Es handelt sich um eine Nutzungsänderung von Büroräumen in eine Einrichtung der Tagespflege.
Das Bauvorhaben kann alle Festsetzungen des Bebauungsplans einhalten.
Somit ist für diese Nutzungsänderung keine Befreiung notwendig. Das Bauvorhaben fällt in die Kategorie eines Sonderbaus. Bei jedem Sonderbau ist kein Genehmigungsfreistellungsverfahren möglich. Aus diesem Grund wird das Bauvorhaben im Regelverfahren bearbeitet. Bauplanungsrechtlich ist diese Nutzungsänderung zulässig, was auch schon vom Landratsamt bestätigt wurde.
Das Landratsamt wird alle bauordnungsrechtlichen Vorgaben wie Brandschutz prüfen. Die bauordnungsrechtliche Prüfung obliegt allein dem Landratsamt. Nach dieser Prüfung wird das Landratsamt entscheiden, ob eine bauordnungsrechtliche Genehmigung möglich ist.
Die notwendigen Stellplätze für die Tagespflege sind vorhanden und nachgewiesen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
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