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öffentlich


Mittelstreifen auf der Garchinger Straße



Sachvortrag:
 
In der letzten Gemeinderatssitzung wurde die Verwaltung gebeten, ob ein sog. Mittelstreifen auf der Garchinger Straße möglich sei.
Die Überprüfung der Verwaltung ergab Folgendes:
 
Im Verkehrsrecht wird der sog. Mittelstreifen als Leitlinie bezeichnet. Das Aufbringen von Straßenmarkierungen, wie eine Leitlinie, ist in den Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS) geregelt. Die RMS regelt unter Nr. 3.2.2 die Leitlinien.
 
Gem. Nr. 3.2.2.2 sind Leitlinien innerhalb bebauter Gebiete in der Regel auf allen Straßen aufzubringen, welche mehr als zwei Fahrstreifen haben. Dies ist bei der Garchinger Straße nicht der Fall. Zudem können Leitlinien aufgebracht werden, wenn die Belastung der Straße bei mehr als 5.000 Kfz/24 h liegt oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h übersteigt. Auch diese "kann" Vorschrift trifft auf die Garchinger Straße nicht zu. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 50 km/h und die Belastung lag bei der letzten Messung in 2021 bei ca. 1.100 Fahrzeuge in 24 h.
 
Damit liegen die Voraussetzungen für das Aufbringen von Leitlinien nicht vor.

 
 



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Gemeinde Garching a.d.Alz
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